Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Michelsen & Weydemann GmbH, An der Lobbendorfer Mühle 7, 28755 Bremen

1. Geltungsbereich:

 

Die nachstehenden AGB gelten für alle Angebote und Leistungen der Firma Michelsen & Weydemann GmbH und für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich und rechtsverbindlich von Ihr anerkannt werden.

 

Bei der Erteilung eines Auftrages, in mündlicher oder schriftlicher Form, erkennt der Auftraggeber die AGB als allein verbindlich an. Die AGB kann in unseren Verkaufsräumen oder auf unserer Internetseite unter

www.mw-fussbodenbau.de eingesehen werden.

 

2. Aufträge:

 

Aufträge erhalten nur Rechtsgültigkeit, wenn Sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden. Bei Auftragserteilung wird zwischen der Firma Michelsen & Weydemann GmbH und dem Auftraggeber die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) vereinbart. Hiervon abweichende Regelungen müssen von der Firma Michelsen & Weydemann GmbH schriftlich bestätigt werden. Die VOB liegt in den Geschäftsräumen der Firma Michelsen & Weydemann GmbH aus und kann dort vom Auftraggeber eingesehen werden.

 

3. Angebotspreise:

 

Sollte zwischen der Auftragserteilung und der Ausführung der Leistungen eine Preissteigerung der Materialien seitens der Lieferanten erfolgen und ist keine Preisbindung von der Firma Michelsen & Weydemann GmbH schriftlich bestätigt worden, behält sich die Firma Michelsen & Weydemann GmbH das Recht vor, ihre Angebotspreise den neuen Materialpreisen anzupassen, sofern eine Verzögerung der Ausführung der Leistungen vom Auftraggeber zu verantworten ist.

 

4. Rechnungen und Zahlungen:

 

Die Firma Michelsen & Weydemann GmbH ist berechtigt, vor der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung, für gelieferte oder bereits eingebaute Waren und für bereits erbrachte Teilleistungen eine Abschlagszahlung vom Auftraggeber zu verlangen.

 

Rechnungen sind innerhalb der schriftlich vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Ist keine Zahlungsfrist schriftlich vereinbart worden, so ist die Rechnung sofort nach Zugang beim Auftraggeber zu bezahlen. Wurde Skonto schriftlich vereinbart, so ist die Rechnung innerhalb der Skontofrist zu bezahlen. Ansonsten ist der Anspruch auf Skonto verwirkt.

 

5. Zahlungsverzug:

 

Wird die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt, so ist die Firma Michelsen & Weydemann GmbH berechtigt, vom Auftraggeber ab dem auf den Verfalltag folgenden Tag an, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Michelsen & Weydemann GmbH berechtigt, Ihre Arbeiten sofort einzustellen, bis die offene Zahlung vom Auftraggeber beglichen wird.

 

6. Eigentumsvorbehalt:

 

Von der Firma Michelsen & Weydemann GmbH gelieferte oder bereits eingebaute Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum der Firma Michelsen & Weydemann GmbH, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet.

 

7. Termine:

 

Die zwischen der Firma Michelsen & Weydemann GmbH und dem Auftraggeber abgestimmten Ausführungstermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Verzögert sich der Ausführungsbeginn durch Verschulden des Auftraggebers erheblich, behält sich die Firma Michelsen & Weydemann GmbH das Recht vor, den entstanden wirtschaftlichen Schaden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

 

8. Gewährleistung:

 

Der Gewährleistungszeitraum für durch die Firma Michelsen & Weydemann GmbH erbrachte Leistungen beträgt nach VOB/B §13 4 Jahre, außer, es ist im Auftrag ein anderer Gewährleistungszeitraum durch die Firma Michelsen & Weydemann GmbH schriftlich bestätigt worden. Dies gilt nicht für von der Firma Michelsen & Weydemann GmbH gelieferte Waren. Hierfür gilt die Gewährleistung des jeweiligen Herstellers. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Fertigstellung der vereinbarten Leistung.

 

Abweichend hiervon, sind Beanstandungen wegen offensichtlich mangelhafter Lieferung von Waren oder offensichtlich mangelhaft erbrachter Leistungen innerhalb 2 Wochen geltend zu machen. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistung auffällt.

 

9. Haftung:

 

Die speziellen, bei der Rechnung mitgelieferten Pflegeanweisungen für die gelieferten und eingebauten Waren sind zu beachten. Bei unsachgemäßer Reinigung und Pflege der gelieferten Waren und bei mechanisch verursachten Beschädigungen entfällt die Gewährleistung. Ebenso wird keine Haftung für die natürliche Abnutzung und Veränderungen der gelieferten Waren übernommen.

 

Fabrikationsmässig bedingte Abweichung in Farbe, Struktur und Musterung der gelieferten Waren gegenüber Mustern und früher gelieferten Waren, welche den Warencharakter nicht grundsätzlich verändern, bleiben vorbehalten und gelten nicht als Grund zur Mängelrüge.

 

Die Haftung der Firma Michelsen & Weydemann GmbH für einen Schaden ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer Pflicht beruht und diese Pflicht zu den wesentlichen Vertragspflichten gehört.

 

10. Kündigung:

 

Die Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Sämtliche Kosten, die der Firma Michelsen & Weyemann GmbH bis dahin zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung bereits entstanden sind, müssen vom Auftraggeber getragen werden.

 

11. Aufrechnung:

 

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung einer Forderung nur berechtigt, wenn die Forderung gegen die Firma Michelsen & Weydemann GmbH unbestritten ist, das Bestehen dieser Forderung in einem Rechtsstreit festgestellt wurde oder ein solcher Rechtsstreit entscheidungsreif ist.

 

12. Schlussbestimmungen:

 

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. rechtsunwirksamen Bestimmungen werden an das tatsächlich Gewollte angepasst. Ist eine Anpassung nicht oder teilweise nicht möglich, gelten im übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.